Arbeitsrecht
Sturz vom Pferd kein Arbeitsunfall
Celle/Berlin. Ein Reitunfall mit einem Pferd, das bei einem Viehhändler zum Weiterverkauf stand, fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Da dies kein Arbeitsunfall ist, kann daher für die Folgen des Sturzes auch keine Leistung der Berufsgenossenschaft beansprucht werden. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 25. Januar 2011 (AZ: L 9 U 267/06), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Rote Karte bei WM: Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Frankfurt/Main/Berlin. Wer sich krank schreiben lässt, ohne krank zu sein, riskiert seinen Arbeitsplatz. Es wird vor falschen Krankschreibungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM gewarnt. Dies gilt aber auch für denjenigen, der während der Krankschreibung schwarz arbeitet. Dies geht aus ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 1. April 2009 (AZ: 6 Sa 1593/08) hervor.
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Resturlaub rechtzeitig nehmen!
Berlin. Mit dem 31. März können die Urlaubstage aus 2007 verfallen, die noch nicht genommen worden sind. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass übertragener Urlaub aus dem vorherigen Jahr in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden soll. Dies gelte allerdings nicht, wenn der Tarifvertrag dafür einen späteren Zeitpunkt vorsehe.
Regelung bei privaten E-Mails am Arbeitsplatz
Berlin. Unternehmen sollten im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung das Thema der privaten E-Mails am Arbeitsplatz ausdrücklich regeln.
Rauchen als Kündigungsgrund
Köln/Berlin. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot in einem Unternehmen kann nach einer Abmahnung eine fristgerechte Kündigung rechtfertigen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Köln am 1. August 2008 (AZ: 4 Sa 590/08).
Müllmann behält Sperrmüll: Keine Kündigung
Mannheim/Berlin. Nimmt der Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens einen Gegenstand aus dem Sperrmüll an sich, so rechtfertigt dies keine Kündigung. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 30. Juli 2009 (AZ: 15 Ca 278/08) hervor.
Mobbingvorwurf muss genau begründet werden
Berlin. Schmerzensgeld wegen Mobbings kann man nur bekommen, wenn die Vorwürfe detailliert geschildert werden. Pauschale und wenig schlüssige Ausführungen reichen nicht, um dem Arbeitgeber tatsächlich ein Mobbingverhalten nachweisen zu können. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2007 hervor (AZ: 9 Sa 935/06).
Mitgehörtes Telefongespräch kann nicht als Beweis für Arbeitsverweigerung dienen
Berlin. Wer einen Mitarbeiter fristlos wegen Arbeitsverweigerung kündigen will, muss dies beweisen können. Die Aussage eines anderen, dass er das fragliche Telefongespräch über den Lautsprecher mitgehört hat, darf nicht als Beweis verwendet werden. Dem steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners gegenüber. Dieses Beweisverwertungsverbot ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. März 2009 (AZ: 2 Ca 17727/98).
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Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit
Naumburg/Berlin. Wer einem Arbeitnehmer wegen dessen Alkoholabhängigkeit kündigen will, muss alle Regeln beachten, die bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten. Daraus ergibt sich unter anderem, dass eine fristlose Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich ist. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Naumburg vom 6. September 2007 (AZ: 1 Ca 956/07) hervor.
Kündigung eines Busfahrers
Erfurt/Berlin. Wird die in einem öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein erteilte „betriebliche Fahrerlaubnis“ durch den Betriebsleiter entzogen, rechtfertigt dies keine Kündigung, weder eine fristlose noch eine ordentliche. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05. Juni 2008 (AZ: 2 AZR 984/06) hervor.