Gesellschaftsrecht
Man kann Dinge alleine tun. Man kann sich aber auch mit anderen zusammenschließen, um ein Ziel schneller, sicherer und kostengünstiger zu erreichen. Damit jeder in einer solchen Gemeinschaft zu seinem Recht kommt, keiner übervorteilt und alle das Ziel im Auge behalten, sind rechtliche Regeln in der Gemeinschaft erforderlich.
Diese Regeln sind im Gesellschaftsrecht zusammengefasst. Gesellschaften sind eigenständige juristische Personen, mit eigenen Rechten und Pflichten. Ob man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einen Verein, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Aktiengesellschaft (AG) gründen, erwerben, erweitern, die Gesellschaftssatzung ändern, Anteile veräußern oder erwerben, die Gesellschaft kündigen oder gar auflösen möchte, immer ist rechtlicher Rat erforderlich. Diesen erteilt der spezialisierte Rechtsanwalt.
Satzungen, ihre Änderung, Gesellschafterbeschlüsse, Anteilsübertragungen, Anmeldungen zum Vereins-, Handels-, Unternehmens- und/oder Transparenzregister müssen regelmäßig vom Notar beurkundet oder die Unterschriften notariell beglaubigt werden.
Das Gesellschaftsrecht ist komplex und weitläufig zugleich. Die Lebenswirklichkeit schafft eine Unzahl an Konstellationen, in denen nur ein Fachmann in der Lage ist, diese unter den rechtlichen Hut des Gesellschaftsrechtes korrekt und im Sinne der Mandanten unterzubringen.
Rechtsanwalt Günter Schmaler ist als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Spezialist für die Gründung und Umwandlung von Gesellschaften, Anteilsübertragung, Entwurf von zweckbezogenen Satzungen, Lösung von Streitfragen zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern, Bewertungs- und erbrechtlichen Fragen.