Sonstiges

Starkregen bringt keinen Segen

Hamm/Berlin. Starke Sommerregen führen häufig zu Überschwemmungen. Dabei können auch Schäden bei Baumschulen entstehen. Wird die Überschwemmung durch Abpumpmaßnahmen der Feuerwehr aus Gebäuden noch verstärkt, ist es für eine Baumschule trotzdem schwierig, Schadensersatz zu verlangen. So hat das Oberlandesgericht Hamm am 26. Mai 2010 (AZ: 11 U 129/08) eine Schadensersatzklage einer Baumschule abgewiesen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung ist kein Elektrogerät

Leipzig/Berlin. Laufschuhe mit elektronischer Fersendämpfung sind keine Elektrogeräte. Damit unterliegen sie nicht den Vorschriften wie andere elektronische Geräte hinsichtlich Registrierung, Rücknahme und Entsorgung. Die in dem Elektrik- und Elektronikgerätegesetz geregelten Pflichten der Hersteller gelten nicht für einen solchen Sportschuh. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2008 (AZ: 7 C 43/07) hervor.

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Sparbuch auch nach Jahrzehnten noch gültig

Düsseldorf/Berlin. Legt der Bankkunde ein Sparbuch mit einem Guthaben vor, bei dem die letzte Eintragung Jahrzehnte zurückliegt, muss die Bank das Guthaben immer noch auszahlen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Bank beweisen kann, dass sie das Guthaben bereits ausgezahlt hat. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 18. Juni 2008 (AZ: 3 U 39/08) hervor.

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Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug

München/Berlin. Wenn Eltern die Kinder grundlos entzogen werden, können sie gegebenenfalls Schmerzensgeld geltend machen. Das Landgericht München I verurteilte eine Klinik zur Zahlung von insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil aufgrund der Aussage der Ärzte die Tochter den Eltern entzogen worden war. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts vom 7. Januar 2009 (AZ: 9 O 20622/06) hervor.

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Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

Lingen/Berlin. Es kommt vor, dass Zuschauer die Fußballspieler der gegnerischen Mannschaft beleidigen. Wenn allerdings danach der eigene Verein dafür eine Strafe zahlen muss, so kann er das Geld von dem Rüpel zurück verlangen. Gerechtfertigt ist die Beleidigung auch dann nicht, wenn die Gegenspieler das Verhalten provoziert haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 17. Februar 2010 (AZ: 4 C 1222/09) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

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Piercing-Studio muss ausführlich aufklären

Koblenz/Berlin. Ein Piercer muss seine Kunden vor dem Eingriff ausführlich über die Risiken des Piercings aufklären. Sonst ist die schriftliche erteilte Einwilligung des Kunden unwirksam und der Piercer haftet für etwaige Folgeschäden. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 24. Januar 2006 (AZ: 10 O 176/04).

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Perlwein darf nach dem „Paradies“ benannt werden

Trier/Berlin. Ein Vertreiber von Perlwein darf diesen auch als „Paradiesecco“ vertreiben. Es liegt keine Irreführung der Verbraucher vor, entschied das Verwaltungsgericht Trier am 20. Januar 2010 (AZ: 5 K 650/09).

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Keine unbegrenzte Anzahl von Yorkshireterriern

Koblenz/Berlin. Einem Hauseigentümer kann in einem Wohngebiet vorgeschrieben werden, wie viele Hunde er halten darf. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 6. Januar 2011 (AZ: 1 K 944/10.KO), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Hamm/Berlin. Wer gemeinsam mit seinen Freunden grillt und Spiritus in ein offenes Feuer gießt, haftet gemeinsam, wenn einer der Griller zu viel Spiritus in das Feuer kippt. Er muss ebenso wie dieser für den Schaden aufkommen. Ist er nicht ernsthaft gewillt einzugreifen und die Gefahr zu unterbinden, dann trifft ihn die gleiche Schuld. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. April 2009 (AZ: 9 U 129/08).

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Gemeinden können Weihnachtsmärkte nicht komplett privatisieren

Kassel/Berlin. Gemeinden können ihre traditionellen Weihnachtsmärkte nicht komplett privatisieren und alle Entscheidungen damit aus der Hand geben. Auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 4. März 2010 (AZ: 8 A 2613/09) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

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