Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug
München/Berlin. Wenn Eltern die Kinder grundlos entzogen werden, können sie gegebenenfalls Schmerzensgeld geltend machen. Das Landgericht München I verurteilte eine Klinik zur Zahlung von insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil aufgrund der Aussage der Ärzte die Tochter den Eltern entzogen worden war. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts vom 7. Januar 2009 (AZ: 9 O 20622/06) hervor.
Für die Eltern war es ein Albtraum. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sah in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, dass das Kind misshandelt worden ist. Zur Klärung wurde das Mädchen in eine Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen. Ursache der Verletzung kann nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wurde daraufhin den Eltern entzogen.
Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in eine Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung drohte, dass er sich umbringen wird. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut.
Vor Gericht wird klar, dass sich das Kind das blaue Auge beim Zusammenstoß mit einer Tür geholt hatte, wie dies von den Eltern immer wieder beteuert worden ist. Der gerichtliche Sachverständige stellte ausdrücklich fest, dass die Verletzung ohne weiteres zu dieser Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Hinweis auf eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Daraufhin verurteilte das Landgericht München I den Träger der Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro, wobei den Eltern jeweils 5.000 Euro und dem Mädchen 10.000 Euro zugesprochen wurden.