Versicherungsrecht
Kein Schmerzensgeld wegen Sturz über Pflasterstein
Koblenz/Berlin. Nicht für jeden Sturz über einen Pflasterstein bekommt man Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Koblenz am 28. April 2008 (AZ: 12 S 39/08) entschieden. Gewisse Unebenheiten sind hinzunehmen, dies betrifft vor allen Dingen auch Parkplätze.
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Kein Schadensersatz für Sturz eines Inliners über ein erkennbares Hindernis
Koblenz/Berlin. Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar. Kommt es gleichwohl zum Sturz eines Inlineskaters, kann dieser – ebenso wie ein Fußgänger – keinen Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. Januar 2008 (AZ: 5 W 15/08) hervor.
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Kein Nutzungsausfall für privat gehaltenes Reitpferd
Hamm/Berlin. Wird beim Unfall ein zu privaten Zwecken gehaltenes Reitpferd verletzt, kann die Eigentümerin vom Schädiger keinen Ersatz für die in der Genesungszeit angefallenen Kosten für das Futter und die Unterstellung beanspruchen. Auch steht ihr kein Ersatz für die entgangene Nutzungsmöglichkeit des Pferdes zu. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. Dezember 2008 (AZ: 6 U 136/08).
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Kavaliersstart gefährdet Versicherungsschutz
Hamm/Berlin. Rast ein Autofahrer nach einem Ampelstopp mit einem Kavaliersstart los und fährt mit weit überhöhter Geschwindigkeit, muss die Vollkaskoversicherung bei einem dadurch verursachten Unfall nicht unbedingt für den Schaden aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. August 2007 (AZ: 20 U 218/06) hervor.
Kaskoschaden auch bei Wildunfall ohne Wild
Berlin. Wer Tieren ausweicht, kann möglicherweise doch mit Entschädigung rechnen. Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildunfall in bestimmten Fällen auch dann zahlen, wenn es nicht zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. Oktober 2006 (AZ - 10 U 1415/05 - ) hervor. Damit besteht Versicherungsschutz nach dem Richterspruch auch dann, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer Wild ausweichen wollte, um größere Schäden an seinem Fahrzeug zu vermeiden und es dadurch zu einem Unfall kam.
Interviewangebot anlässlich des Herbststurmes
Rechtliche Fragen im Herbst
Der Herbst kommt mit Regen, Sturm und Nebel und zeigt sich von seiner ungemütlichen Seite. Sollten hierbei auch noch Schäden entstehen, taucht immer wieder die Frage auf: Wer haftet nun eigentlich, wenn mir ein Ast auf den Kopf gefallen ist oder herabfallende Kastanien das Autodach beschädigt haben?
In jedem Fall gut abgesichert
Berlin. Private Krankenversicherung und Lebensversicherung gehören zu den großen Versicherungen zur Grundsicherung der Familie. Was beim Abschluss zu beachten ist, damit auch im Falle von Trennung und Scheidung niemandem Nachteile entstehen ist nachfolgend zusammengefasst.
Hundehalter haftet für losgerissenen Hund
Coburg/Berlin. Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleinter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft. Das Landgericht Coburg gab am 28. September 2007 (AZ: 22 O 283/07) der Schadensersatzklage des Besitzers eines Autos gegen den Hundehalter statt.
Hund ohne Leine als Unfallursache
Hamm/Berlin. Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes für die Unfallfolgen haftbar zu machen. So das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juli 2008 (AZ: 6 U 60/80).
Hohe Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios
Coburg/Berlin. Wer sich zum Training in ein professionelles Fitness-Studio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden, entschied das Landgericht Coburg am 3. Februar 2009 (AZ: 23 U 249/06).
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