Kaskoschaden auch bei Wildunfall ohne Wild
Berlin. Wer Tieren ausweicht, kann möglicherweise doch mit Entschädigung rechnen. Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildunfall in bestimmten Fällen auch dann zahlen, wenn es nicht zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. Oktober 2006 (AZ - 10 U 1415/05 - ) hervor. Damit besteht Versicherungsschutz nach dem Richterspruch auch dann, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer Wild ausweichen wollte, um größere Schäden an seinem Fahrzeug zu vermeiden und es dadurch zu einem Unfall kam.
In dem Fall wurde ein Motorradfahrer auf einer Landstraße plötzlich von kreuzenden Rehen überrascht. Um einen Frontalzusammenstoß mit den Tieren zu verhindern führte er eine Vollbremsung durch. Dabei blockierte jedoch das Hinterrad der Maschine, und der Mann stürzte. Das beim Sturz beschädigte Motorrad musste für über 5.000,00 Euro repariert werden. Die Teilkaskoversicherung des Fahrers erklärte auf die Schadensmitteilung hin, dass nur im Falle einer Kollision mit einem Tier die Reparaturkosten übernommen werden müssten. Da der Sachverständige aber keine Haar- oder Blutspuren eines Tieres an dem Motorrad gefunden habe, müsste der Mann die Kosten selbst tragen. Diese Begründung konnte der Verunfallte nicht nachvollziehen und zog vor Gericht.
Anders als zuvor das Landgericht befand das Oberlandesgericht nun, die Versicherung habe voreilig abgelehnt. Nach geltendem Recht habe der Kläger Anspruch auf Erstattung der sogenannten Rettungskosten. Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer versucht den Eintritt eines Schadens zu verhindern oder den Schaden zu mindern. Genau eine solche Handlung habe der Versicherte mit der Vollbremsung vorgenommen. Denn er habe einen Wildunfall vermeiden wollen. Komme es in so einem Fall zu einem Unfall, so dürfe die Versicherung den Fahrzeughalter nicht auf den Kosten sitzen lassen. Ein Zuge hatte den Wildunfall bestätigt.