Versicherungsrecht
Krankenkasse zahlt nicht für künstliche Befruchtung mit einer fremden Eizelle
Köln/Berlin. Eine Krankenkasse muss nicht die Kosten für die künstliche Befruchtung mit einer fremden befruchteten Eizelle tragen. Zum einen ist ein solcher Eingriff in Deutschland verboten und zum anderen wird durch die Behandlung die eigentliche Erkrankung der Frau, keine Eizellen bilden zu können, nicht beeinflusst. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Köln vom 4. Juli 2007 (AZ: 23 O 347/06).
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Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen
Nürnberg/Berlin. Es ist allgemein bekannt, dass Heroin außergewöhnlich schnell süchtig macht. Diese Abhängigkeit wird in der Regel bewusst in Kauf genommen. Ein Betroffener genießt daher keinen Versicherungsschutz und kann nicht verlangen, dass die Kosten einer Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt werden. Dies ergeht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11. Dezember 2008 (AZ: 8 O 3170/07).
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Krankenhaus haftet für Fehler des Pflegepersonals
Kassel/Berlin. Erleidet ein Patient während einer Behandlung durch das Personal eines Krankenhauses einen Unfall, haftet in der Regel das Krankenhaus. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn das Krankenhaus beweisen kann, dass keine Pflichtverletzung des Pflegepersonals vorliegt. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Kassel vom 30. November 2007 (AZ: S O 1488/06).
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Kleinsparer zahlen die Zeche
Berlin. Vor einer neuen Entwicklung im Lebensversicherungsgeschäft warnt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Dabei geht es um so genannte Einmalzahlungen. Wer eine neue Lebensversicherung mit dem Ziel eines langfristigen Vermögensaufbaus abschließen will, sollte auf jeden Fall ein Versicherungsunternehmen wählen, das nur wenige Einmalbetragszahler akzeptiert.
Kicken auf dem Bolzplatz ist in der Regel versichert
Hamm/Berlin. Freizeitkicker auf Bolzplätzen sind in der Regel über ihre Unfallversicherung versichert. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verurteilte die Unfallversicherung eines Fußballspielers, der auf einem Bolzplatz umgeknickt war, einen Entschädigungsbetrag in Höhe von ca. 8.500 Euro zu zahlen. Solche Entschädigungsleistungen werden neben den Behandlungskosten, die die Krankenversicherung trägt, den Betroffenen gewährt. Dies ergeht aus einer Entscheidung vom 15. August 2007 (AZ: 20 U 05/07).
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Keine Schadensersatzpflicht für den Veranstalter eines Bundesligaspiels
Frankfurt a. M./ Berlin. Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Geschädigten zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er ist seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 24. Februar 2011 (AZ: 3 U 140/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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Keine Haftung für korrekt schließende ICE-Tür
Düsseldorf/Berlin. Die Bahn ist nicht für Unfallschäden verantwortlich, die ein Reisender beim Besteigen eines ICE durch eine sich einwandfrei schließende Automatik-Tür erleidet. Fahrgäste dürfen nicht erwarten, vor allen nur irgendwie denkbaren Gefahren geschützt zu werden. Da automatische Türen ausdrücklich per Gesetz zugelassen sind, müssen die Bahnbetreiber lediglich dafür sorgen, dass ein Einklemmen bzw. Einquetschen von Benutzern durch sich schließende Türen ausgeschlossen ist, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. September 2006 (AZ: I-19 U 10/06).
Keine Haftung bei Sturz von Fahrgast in öffentlichem Bus
Frankfurt a. M./Berlin. Für den Sturz eines Bus-Fahrgastes nach einer Vollbremsung muss die betroffene Verkehrsgesellschaft nicht haften. Die Klage eines Fahrgastes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2007 (Az: 30 AC 30480/06-25).
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Keine Falschberatung bei Abschluss von Lebensversicherungen
Karlsruhe/Berlin. Eine Mutter, die bei dem Abschluss einer Lebensversicherung auf den Rat einer Versicherungsmaklerin hört und statt des eigenen Todesfallrisikos das ihres Kindes absichert, wurde nicht zwangsläufig falsch aufgeklärt und beraten, weil die Versicherungsleistung durch das frühe Ableben der Mutter schließlich geringer ausfällt als erwartet. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Februar 2007 hervor (AZ: 15 W 59/05).
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Keine Erkrankungen verschweigen - Keine Berufsunfähigkeit bei Nichtnennung von Gastritis
Brandenburg/Berlin. Wer eine schwere Gastritis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Darüber informiert anwaltauskunft.de, ein Service des Deutschen Anwaltvereins (DAV), und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 7. Juni 2011 (AZ: 11 U 6/11).