Kavaliersstart gefährdet Versicherungsschutz

Hamm/Berlin. Rast ein Autofahrer nach einem Ampelstopp mit einem Kavaliersstart los und fährt mit weit überhöhter Geschwindigkeit, muss die Vollkaskoversicherung bei einem dadurch verursachten Unfall nicht unbedingt für den Schaden aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. August 2007 (AZ: 20 U 218/06) hervor.


Ein Sportwagenfahrer musste vor einer roten Ampel auf der linken von zwei Linksabbiegerspuren warten. Bei Grün fuhr er mit Vollgas an, um sich mit einem benachbarten Sportwagen ein Rennen zu liefern. Das Fahrzeug drehte sich im Kurvenscheitelpunkt dabei um die eigene Achse und prallte gegen eine Leitplanke. Wie sich herausstellte, war die Fahrbahn verschmutzt und das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) des Fahrzeugs abgeschaltet, was den Dreher begünstigte.

Der Autofahrer habe grob fahrlässig gehandelt, befanden die Richter. Nach der Straßenverkehrsordnung darf jeder nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrschen kann. Aufgrund einer Geschwindigkeit von mindestens 70 km/h in einem Kurvenbereich hat er die Gewalt über das Fahrzeug verlieren müssen. Der Raser bleibt somit auf einem Schaden von 7.800 € sitzen.

In diesem Jahr hat sich allerdings das Versicherungsrecht geändert. Für Unfälle seit dem 01. Januar 2008 besteht die Möglichkeit, trotz grob fahrlässigen Verhaltens einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.