Internetrecht

Rechtstipps für E-Mail-Werbung made in Germany

Berlin. Bei Werbung via e-mail gelten in Deutschland enge Grenzen. Newsletter und Webebotschaften sind beispielsweise dann erlaubt, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat. Allerdings ändern sich die Bedingungen nicht dadurch, dass ausländische Versender sich nicht an deutsche Gesetze halten.

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Präsentation im Internet ist nicht gleich Angebot

München/Berlin. Auf im Internet offerierte Ware besteht kein Anspruch auf Lieferung. Eine Bestellung ist für den Verkäufer nicht bindend, erst mit entsprechender Bestätigung oder Lieferung wird der Kaufvertrag wirksam. Das Amtsgericht München wies daher am 4. Februar 2010 (AZ: 281 C 27753/09) die Klage eines Mannes gegen eine Internetverkäuferin ab.

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Onlinehändler müssen ihre Impressumspflicht beachten

Hamm/Berlin. Onlinehändler müssen darauf achten, ihre Pflichtangaben im Impressum komplett anzugeben. Fehlen Angaben, wie beispielsweise die Umsatzsteueridentifikations- oder die Handelsregisternummer, ist dies stets wettbewerbsrelevant und in keinem Fall ein Bagatellverstoß. Bei Fehlen dieser Angaben können Onlinehändler erfolgreich abgemahnt werden, Die geht aus ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. April 2009 (AZ: 4 U 213/08) hervor.

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Mobile.de: Auf das Einstellungsdatum kommt es an

München/ Berlin. Beim Verkauf von Sachen im Internet mit bestimmten Fristen ist das Einstelldatum des Angebots entscheidend. So entschied das Amtsgericht (AG) München am 10. September 2010 (AZ: 271 C 20092/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Irrtum bei eBay-Verkaufsoptionen: Anfechtung des Kaufvertrages möglich

Berlin. Bei eBay kann der Verkäufer seine Ware nicht nur versteigern, sondern auch mithilfe der „Sofort-Kaufen-Option“ zu einem Festpreis verkaufen. Verwechselt er aus Versehen die beiden Optionen und teilt dem Käufer diesen Fehler unmittelbar nach dem Kauf mit, hat er den Kaufvertrag rechtswirksam angefochten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen (AZ: 9 C 142/07) vom 25. Mai 2007 hervor.

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Illegale Musikdateien: Keine Überwachungspflicht für Internetanschlussinhaber

Frankfurt am Main/Berlin. Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht ohne weiteres verpflichtet, seine nahen Familienangehörigen bei der Nutzung des Anschlusses zu kontrollieren. Diese Pflicht hat er nur, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zur Rechtsverletzung missbraucht werden könnte. Damit muss der Anschlussinhaber nicht für illegal im Internet zur Verfügung gestellte Musikdateien gerade stehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2007 (AZ: 11 W 58/07).

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Hartplatzhelden gewinnen vor Gericht

Berlin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der lange erwarteten „Hartplatzhelden-Sache“ entschieden, dass dem Württembergischen Fußballverband kein alleiniges Verwertungsrecht von Aufnahmen bei den Spielen zusteht (BGH, 28. Oktober 2010, - I ZR 60/09). Dies hatten die Vorinstanzen noch so entschieden. Der Fußballverband muss es damit hinnehmen, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seinen Mitgliedern im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

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Gefahren bei eBay für private Verkäufer

Berlin. Verbraucher, die mehrfach privat Artikel über eBay verkaufen, laufen Gefahr, als Unternehmer eingestuft zu werden – mit allen rechtlichen Folgen.

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Garantie bei Internetkauf von Privat

Celle/Berlin. Wer in einer Internetauktion erfolgreich mitbietet und den Zuschlag erhält, muss bei möglichen Reklamationen genau schauen. Ein privater Verkäufer kann eine Garantie mit entsprechenden Hinweisen weitgehend ausschließen. Ein gewerblicher Händler dagegen muss für die Qualität seiner Ware gerade stehen. Der Abschluss des Kaufvertrages über das Internet ändert hieran nichts. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 8. April 2009 (AZ: 3 U 251/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Firmen schützen mobile Daten zu wenig

Berlin. Viele Unternehmen legen zu wenig Wert auf die Sicherheit von Daten, die auf Notebooks und Smartphones gespeichert werden. Die immer größeren Speicherkapazitäten der Geräte haben zur Folge, dass viele Beschäftigte umfassende Firmendatenbestände bei sich tragen. Durch automatische Synchronisationsverfahren ist meistens gewährleistet, dass die mobilen Daten auf dem tagesaktuellen Stand sind. Woran selten gedacht wird: Geht der Notebook oder Smartphone verloren oder wird gestohlen, fallen die Informationen in unbefugte Hände.

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