Verkehrsrecht
Weihnachtsferien: Kindersicherung im In- und Ausland
Berlin. Wer die deutschen Vorschriften über die Kindersicherung in Fahrzeugen befolgt, liegt in ganz Europa richtig. Für nicht richtig gesicherte Kinder ist ein Bußgeld zu zahlen.
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Vorsicht mit Kleincomputern im Straßenverkehr
Berlin. Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss - genau wie beim Telefonieren mit dem Handy - mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (AZ: 3 SS 219/05) hervor.
Vorsicht bei Wegen an Baustellen
Coburg/Berlin. Eine in einer Baustelle ausgelegte Schaltafel (Holztafel mit Metallrahmen) sollte man nur dann als Weg benutzen, wenn sie nicht erkennbar nass und rutschig ist. Ansonsten riskiert man nicht nur einen Sturz. Gibt es einen gefahrloseren Weg, kann man auch niemanden für die Folgen eines Sturzes haftbar machen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 18. Juni 2008 (AZ: 12 O 611/07).
Vorsicht auf nassem Laub
Coburg/Berlin. Im Herbst müssen sich Fußgänger auf Herbstlaub einstellen und mit erhöhter Rutschgefahr auch auf Gehwegen rechnen. Grundstückseigentümern ist es weder tatsächlich möglich noch rechtlich geboten, die Wege ständig laubfrei zu halten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 22. Februar 2008 (AZ: 14 O 742/07.
Vorsicht auf Privatparkplätzen
Coburg/Berlin. Wer mit seinem PKW auf einen privaten Parkplatz rangiert, darf nicht auf gefahrloses Befahren vertrauen. Er kann daher vom Eigentümer des Parkplatzes in der Regel keinen Schadensersatz verlangen, wenn er sein Fahrzeug beispielsweise an einer Metallabsperrung beschädigt. Dies geht aus eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 29. September 2008 (AZ: 33 S 70/08) hervor.
Vollbremsung nicht Auslöser für eine Psychose
Würzburg/Berlin. Bei der Vollbremsung eines Fahrzeugs ohne Kollision sind die Verzögerungswerte so niedrig, dass sie als Ursache für ein Schleudertrauma (HWS-Verletzung) nahezu auszuschließen sind. Auch der Ausbruch einer psychischen Erkrankung ist nicht auf eine solche Vollbremsung und den dadurch entstandenen Schock zurückzuführen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Würzburg vom 13. Juli 2008 (AZ: 52 S 667/06) hervor.
Verkehrswidrig in Auffahrt geparkt - Mithaftung bei Unfall
Berlin. Wer sein Auto verkehrswidrig in einer Grundstücksausfahrt abstellt, parkt gefährlich. Wenn er ein hinausfahrendes Fahrzeug behindert, haftet er bei einem Unfall mit. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vom 21. Juli 2006 (32 C 518/06-22).
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Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
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Unübersichtliche Engstelle auf der Fahrbahn: Erhöhte Sorgfaltspflicht für Wartepflichtigen und bevorrechtigten Fahrer
Berlin. An einer unübersichtlichen Engstelle auf einer Straße hat der Fahrer, auf dessen Fahrbahn sich das Hindernis befand, besondere Sorgfaltspflichten. Allerdings ist auch der bevorrechtigte Fahrer auf der anderen Fahrbahn zu besonderer Sorgfalt und Rücksichtnahme verpflichtet. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 02. Juli 2007 (AZ. 22 U 198/06).
Unfallflucht: Gerichte stellen weiter strenge Anforderungen
Hamm/Frankfurt. Die deutsche Justiz ist weiterhin streng zu Autofahrern, die nach einer Kollision die Unfallstelle verlassen. Insbesondere an die Warte- und Aufklärungspflicht werden hohe Anforderungen gestellt. Dies zeigen Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 07. Februar 2003 (AZ: 20 U 193/02) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2003 (AZ: 3 U 210/01).
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