Achillessehnenriss beim Badmintonspiel ist Unfall

Dortmund/Berlin. Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Zum Streit kommt es regelmäßig über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat am 12. Oktober 2008 (AZ: 2 O 449/07) entschieden, dass ein bei einem schnellen Antritt anlässlich eines Badmintonspiels erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gilt.


In dem Fall erlitt der Kläger während eines Badmintonspiels bei einem schnellen Antritt einen Riss der Achillessehne am rechten Fuß. Er machte dies bei seiner Unfallversicherung geltend. Diese lehnte den Versicherungsschutz mit der Begründung ab, dass kein versichertes Unfallereignis vorgelegen hat. Ein Gutachten hatte festgestellt, dass durch den Achillessehnenriss eine Invalidität von 1/10 vorliegt. Der Freizeitsportler verklagte die Versicherung zur Zahlung einer Invaliditätsleistung wegen des Achillessehnenrisses.

Mit Erfolg. Die Richter verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200,00 €. Der bei einem Badmintonspiel anlässlich eines schnellen Antritts erlittene Riss der Achillessehne stellt ein versichertes Unfallereignis dar. Ein Unfall liegt auch dann vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Unter den Versicherungsschutz sollen besondere Anstrengungen fallen, die nach Art oder Intensität vom erforderlichen Kraftaufwand abweichen, der bei normalen körperlichen Bewegungen, wie Gehen, Laufen, Aufstehen o. ä. aufzubringen ist. Plötzliche Antritte beim Badmintonspiel mit einer maximalen Belastung der Muskelgruppen und Sehnen stelle eine solche besondere Kraftanstrengung dar.

Unter dem Versicherungsschutz fällt auch das Anspannen der Bizepssehnen beim Sportkegeln, der 50 m-Sprint anlässlich einer Schiedsrichterprüfung und dabei erlittene Achillessehnenriss, die Muskelanspannungsübung im Sportunterricht und der dabei erlittene Muskelfaserriss oder der fußballspielbedingte kämpferische Einsatz um den Ball und die dabei erlittene Achillessehnenfraktur.