Änderung im Schadensersatzrecht I.: Verbesserte Stellung von Kindern im Straßenverkehr
Berlin. Am 01. August 2002 tritt das Schadensersatzersatzrechtsänderungsgesetz in Kraft. Damit wird die Stellung von Kindern im Straßenverkehr erheblich verbessert. Zukünftig kann Kindern bis zu 10 Jahren kein Mitverschulden mehr entgegen gehalten werden, wenn sie von Kraftfahrzeugen angefahren werden.
Bisher erhielten beispielsweise Kinder bereits ab dem 7 Lebensjahr keinen Schadensersatz oder nur geringe Beiträge, wenn sie bei Rotlicht die Straße überquerten und dabei von einem Auto erfasst wurden. Nach der Neuregelung werden Kinder bis zu 10 Jahren auch in solchen Fällen vollen Schadensersatz einschließlich eines Schmerzensgeldes erhalten. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass Kinder bis zu 10 Jahren im Straßenverkehr oft noch überfordert sind.