Saarbrücken/Berlin (DAV). Wer bei einer Straftat ein gefährliches Werkzeug einsetzt, muss mit einer höheren Strafe rechnen. Dazu können auch Flüssigkeiten wie K.O.-Tropfen zählen. Dies entschied am 31. März 2023 das Landgericht Saarbrücken (AZ: 3 KLs 35/22), wie das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" berichtet. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte einer Frau heimlich K.O.-Tropfen in ihr Getränk gemischt, um sie zum Sex zu zwingen. Der Täter plante, die Frau auszuziehen, Fotos von ihren Genitalien zu machen und sexuelle Handlungen an ihr mit Penetration auszuführen. Die Frau trank aus dem Glas und fiel daraufhin in einen stundenlangen Schlaf. Der Mann setzte dann seine Pläne um. Das Gericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Kombination mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug eingestuft werden sollten. Ein gefährliches Werkzeug ist ein Objekt, das aufgrund seiner Beschaffenheit und Art der Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Ein Werkzeug kann aus Festkörpern oder Flüssigkeiten bestehen. Entscheidend ist jedoch, ob es gezielt gegen das Opfer eingesetzt werden kann. Dies kann auch bei Flüssigkeiten der Fall sein, wenn entsprechende Hilfsmittel wie in diesem Fall ein Glas verwendet werden. Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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