Oktober 2020: Schlichten statt streiten: Die neue SOBau 2020
Erweiterte Möglichkeiten der außergerichtlichen Beilegung von Baustreitigkeiten sparen Zeit, Geld und Nerven aller Beteiligten.
Berlin (DAV). Risse im Mauerwerk, feuchter Estrich, zugige Fenster – diese und andere typische Baumängel führen oft zum Streit zwischen den Parteien. Meist landet der Streit vor Gericht. Solche Prozesse dauern in der Regel mehrere Jahre und verschlingen Unmengen an Zeit, Geld und Nerven. „Teure und langwierige Verfahren müssen nicht sein“, sagt Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, Vize-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.
„Mit den Regelungen der gerade veröffentlichten Neuauflage der Schieds- und Schlichtungsordnung für Baustreitigkeiten, kurz SOBau 2020, lassen sich Konflikte rund um Bauvorhaben schnell und rechtssicher lösen.“ Das Regelwerk ist auf die Besonderheiten des Bauens ausgerichtet; ausschließlich baurechtlich erfahrene Schlichterinnen und Schlichtern wenden es an.
Außergerichtliche Streitbeilegung birgt ein enormes wirtschaftlichen Potenzial. Alle Beteiligten, vom Bauherren bis zum Unternehmer, können bares Geld sparen, wenn sie im Konfliktfall eine der Methoden aus der neuen SOBau 2020 einsetzen. „Dank bewährter sowie neu geschaffener Regelungen für Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgericht können Baustreitigkeiten nicht nur schneller, sondern vor allem auch günstiger als vor Gericht gelöst werden“, sagt Rechtsanwältin Franz.
Die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht setzt die erste Auflage der SOBau von 2004 seit Jahren genauso erfolgreich ein, wie viele andere der rund 2600 Mitglieder der ARGE Baurecht. Dieser enorme Erfahrungsschatz ist in die Neufassung des Regelwerks eingeflossen. So ist es gelungen, alltagstaugliche Regelungen zu schaffen, die auf die speziellen Herausforderungen von Baurechtsstreitigkeiten eingehen.
Denn in Bausachen stehen sich nicht nur ein Kläger und ein Beklagter, sondern meist eine ganze Reihe von Streitenden gegenüber. Die Drittbeteiligten, wie etwa die Subunternehmer eines beklagten Bauunternehmens, haben in einem Verfahren gegebenenfalls die gleichen Rechte und Pflichten wie die Streitparteien selbst. Das führt dazu, dass nicht nur Kläger und Beklagter, sondern auch alle anderen Beteiligten mitreden und zum Beispiel Stellung zu einem Gutachten nehmen wollen. Aufgrund dieser so genannten Mehrparteienverhältnisse werden Konflikte am Bau schnell komplex und eine Klärung vor staatlichen Gerichten langwierig. Prozesse dauern meist viele Jahre und am Ende stimmen die erschöpften Parteien einem für alle Seiten unbefriedigenden und wirtschaftlich unsinnigen Vergleich zu.
Vor diesem Hintergrund wurde die SOBau vollständig überarbeitet und aktualisiert. Die darin enthaltenen Verfahren können je nach „Härtegrad“ des Konflikts zum Einsatz kommen. Am Anfang steht die Mediation, bei der die Parteien durch eine strukturiere Moderation selbst eine Lösung aushandeln können. In der nächsten Stufe, der Schlichtung, geht es schon etwas mehr zur Sache: Die Schlichtungsperson berät die Parteien, schätzt die Rechtslage ein und kann auch einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten – der jedoch rechtlich nicht bindend ist. Zwischen dieser und der nächsten Eskalationsstufe enthält die SOBau zwei Gutachtenverfahren zur Klärung von Tatsachenfragen. Am Ende steht das Schiedsrichterliche Verfahren, das den Gang zum staatlichen Gericht vollständig ersetzt – dabei aber sehr viel schneller zu einem Ergebnis kommt.
Damit steht Bauherren und Bauunternehmern künftig ein deutlich erweiterter Werkzeugkasten zur außergerichtlichen Lösung von Baustreitigkeiten zur Verfügung. „Die SOBau 2020 stellt eine echte und aus unserer Sicht auch bessere Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit dar“, fasst Rechtsanwältin Franz zusammen.
Weitere Informationen zur neuen Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten finden Sie auf https://sobau.de.