Februar 2016 - Pfefferspray "nur zur Tierabwehr" darf jeder mit sich führen
Berlin. Sicherheit auf den Straßen kann man nicht kaufen, zumindest nicht direkt – das Gefühl, sich zur Not verteidigen zu können, schon. Das Mittel der Wahl ist für viele derzeit Pfefferspray. Nach den Übergriffen auf Frauen in mehreren deutschen Städten an Silvester findet das Spray reißenden Absatz. Doch es darf nicht vergessen werden: Pfefferspray ist eine gefährliche Waffe. Es darf nur in Notsituationen eingesetzt werden.
Pfeffersprays sind in Deutschland in speziellen Waffengeschäften und Online-Shops erhältlich. Wenn sie mit der Aufschrift „nur zur Tierabwehr" versehen sind, können sie ohne Altersbeschränkung gekauft und mitgeführt werden. Es mag paradox klingen, aber mit dieser Aufschrift fallen Pfeffersprays nicht unter das Waffengesetz. Anders verhält es sich bei Sprays, die zur Abwehr von Menschen konzipiert sind. Hier gibt es Altersbeschränkungen für Kauf und Besitz.
Auch die Pfeffersprays „zur Tierabwehr" sind ausschließlich zur Notwehr oder Nothilfe erlaubt. Wer ein Pfefferspray einsetzt, ohne in Gefahr gewesen zu sein, begeht eine gefährliche Körperverletzung und macht sich damit strafbar.
Wendet eine angegriffene Person das Pfefferspray zu lange oder zu intensiv an, kann es sich um einen Notwehrexzess nach § 33 Strafgesetzbuch handeln. Das ist dann der Fall, wenn der Angreifer schon unschädlich gemacht wurde und zum Beispiel schon am Boden liegt, man aber trotzdem aus Angst oder Panik weiter sprüht.
Eine Frage bleibt: Ist es überhaupt sinnvoll, Pfefferspray dabei zu haben? Schließlich wird oft davor gewarnt, dass eine solche Waffe zur Eskalation der Situation beitragen, oder dass der Täter der angegriffenen Person das Spray entreißen kann. Mit einem Pfefferspray, das man legal mit sich führen darf, ist man insgesamt aber vermutlich sicherer unterwegs als ohne Spray. Wichtig ist allerdings, das Pfefferspray maßvoll und nur in Notsituationen anzuwenden.