Keine Laubrente vom Nachbarn wegen zweier Eichen
Berlin/Karlsruhe. Um eine Laubrente bekommen zu können, muss die Beeinträchtigung das zumutbare Maß übersteigen. Zwei Eichen auf dem Nachbargrundstück reichen hierfür nicht aus. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. September 2009 (6 U 184/07).
Die Klägerin bewohnt ein Reihenhaus mit Garten. Hinter den Reihenhäusern befindet sich ein bewaldeter Grundstücksstreifen, der der beklagten Stadt gehört. Unmittelbar neben dem Garten der Klägerin stehen zwei alte, hohe Eichen, deren Kronen in den Luftraum über dem Grundstück der Klägerin hineinragen.
Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass sie aufgrund der von den Eichen ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere wegen des Herbstlaubes, Eicheln und Ästen erheblichen Mehraufwand bei der Pflege ihres Gartens hat. Diese Beeinträchtigungen erreichten ein solches Maß, dass sie eine Geldentschädigung von der beklagten Stadt beanspruchen kann. Die Klägerin verlangte für mehrere Jahre eine Entschädigung in Höhe von jährlich 3.944,00 €.
Nachdem das Landgericht noch der Klage im Wesentlichen Recht gegeben hatte, entschied das Oberlandesgericht in der nächsten Instanz nun anders und wies die Klage ab. Ein Anspruch auf eine Laubrente kann in Betracht kommen, wenn der betroffene Grundstücksnachbar keine Möglichkeit hat, die Beseitigung des Baums zu verlangen – etwa weil ein entsprechender Anspruch verjährt ist, der Baum unter Schutz steht oder dergleichen. Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Laubrente ist jedoch, dass die Nachteile, die der Nachbar durch den Baum erleidet, das zumutbare Maß einer hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. Daran fehlt es hier. Nach den Feststellungen eines Sachverständigen verursachten die beiden Eichen lediglich ein Achtel des gesamten Aufwands für die Pflege des Grundstücks. Dieser Mehraufwand ist zumutbar. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die beiden Eichen schon zu dem Zeitpunkt, zu dem die Klägerin ihr Haus erwarb, vorhanden und bereits recht groß waren.