Viagra nicht auf Kassenrezept
Kassel/Berlin. Die Kosten für Viagra erstatten die gesetzlichen Krankenkassen auch dann nicht, wenn eine chronische Erkrankung zu Erektionsproblemen geführt hat. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das bereits am 10. Mai 2005 (AZ: B 1 KR 25/03 R) gefällt, durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber wieder aktuell wurde.
Ein 62-jähriger Mann litt aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung an Erektionsstörungen. Zur Behandlung dieser Beschwerden beantragte er 1999 bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten für Viagra. Als die Kasse dies ablehnte, klagte er.
Das BSG verpflichtete die Krankenkasse, die Kosten für Viagra für den Zeitraum bis einschließlich 2003 zu übernehmen. Seit 1. Januar 2004 ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Dieses schließt alle Medikamente zur Behandlung von Erektionsstörungen von der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung aus. Ein Ausschluss, der aus Sicht des BSG verfassungsgemäß ist.
Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des betroffenen Mannes nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 9. April 2008, AZ: 1 BvR 1778/05). Dies geschah aus formaljuristischen Gründen, inhaltlich bezog das Gericht jedoch keine Stellung.