Impfung: Eltern sollen einvernehmlich entscheiden

Berlin. Über Impfungen und andere medizinische Eingriffe müssen Eltern einvernehmlich entscheiden. Sollten sie sich nicht einigen können, bestimmt das Gericht wer entscheidet. Dies ergeht aus einem Beschluss des Kammergerichts in Berlin vom 18. Mai 2005 (AZ - 13 UF 12/05 -).


Die Eltern des Jungen sind geschieden, üben aber die elterliche Sorge für den bei der Mutter lebenden Sohn gemeinsam aus. Ein Streit entbrannte über die Erforderlichkeit von Impfungen. Der Vater berief sich auf die Empfehlung eine Ständigen Impfkommission, und forderte einen umfassenden Impfschutz für seinen Sohn. Die Mutter war gegen alle über Tetanus hinausgehenden Impfungen und begründete dies damit, dass diese nicht erforderlich seien oder die Nebenwirkungen gravierend ausfallen könnten. Nachdem seine Exfrau die Tetanus-Auffrischungsimpfung verstreichen ließ, zog der Vater vor Gericht und beantragte, dass ihm die Entscheidung über Impfungen vom Gericht zu übertragen sei.

Die Richter sahen das Kindeswohl am besten durch die Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis auf den Vater gewahrt, und übertrugen diesem die Kompetenz. Der Mann habe eine eindeutige Haltung bezogen und zudem seit Jahren immer wieder versucht, auf eine Klärung der Impfproblematik hinzuwirken. Eine Zuweisung durch das Gericht war erforderlich, weil der Elternteil, bei dem das Kind lebt allein, nur über einfache medizinische Angelegenheiten wie die Vornahme von Routineuntersuchungen entscheiden darf. Medizinische Eingriffe und Behandlungen sind auf Grund möglicher Komplikationen und Nebenwirkungen von einer solchen Bedeutung für das Kind, dass über sie von beiden Eltern einvernehmlich entschieden werden muss.