Stinkendes Schlafzimmer kann zurückgegeben werden
Berlin/Bamberg. Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 7. August 2009 (AZ: 6 U 30/09) hervor. Der Verkäufer wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200,00 € verpflichtet.
Die Kläger kauften in einem Einrichtungshaus neue Schlafzimmermöbel für rund 6.200,00 €. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Obwohl die Käufer dies moniert hatten, konnte der Verkäufer keine Abhilfe schaffen. Eine Raumluftanalyse ergab eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen. Daraufhin traten die Käufer vom Kauf zurück und klagten auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Mit Erfolg. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ist von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch ausgegangen. Es ist dabei unerheblich, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war. Die Möbel eignen sich nicht für die gewöhnliche Verwendung, also zum Schlafen, und sind daher mangelhaft. Jeder Käufer kann auch ohne gesonderte Vereinbarung erwarten, dass die Möbel geruchsneutral sind oder eine Geruchsentwicklung zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwindet.