Beratungshilfe im Sozialrecht: Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Rechtsuchender Beratungshilfe erhält, um mit einem Anwalt gegen die Kürzung des Arbeitslosengelds II vorzugehen.

Die Beratungshilfe kann nicht mit dem Argument verweigert werden, dass es für den Rechtsuchenden zumutbar ist, selbst kostenlos Widerspruch einzulegen und sich dabei von der Behörde beraten zu lassen, die den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hat. Zur effektiven Rechtswahrnehmung gehört die Beauftragung eines unabhängigen und frei auszuwählenden Anwalts. Den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 (1 BvR 1517/08) können Sie unter www.anwaltsblatt.de lesen.