Kein Wohngeld bei großem Vermögen
Berlin. Mit einem erheblichen Vermögen bekommt man kein Wohngeld. Für das Verwaltungsgericht Berlin reicht hierzu ein Vermögen von 84.000,00 € aus. Dies entschied das Gericht am 18. Januar 2011 (AZ: VG 21 K 431.10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Der 52 Jahre alte Kläger hat Ende 2009 Wohngeld für die von ihm (und einer weiteren Person) bewohnte 105 m² große Mietwohnung beantragt. Er bezahlte eine anteilige Warmmiete von rund 460,00 €. Dabei gab er an, nahezu kein Einkommen zu haben und von seinem Kapitalvermögen zu leben, welches er mit rund 55.000,00 € bezifferte. Das Wohngeldamt lehnte den Antrag ab, weil es von einem Kapitalvermögen von rund 70.000,00 € ausging und damit die nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgesehene Vermögensgrenze von 60.000,00 € überschritten war.
Nach dem Wohngeldgesetz des Bundes besteht kein Anspruch, soweit die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.
Das Gericht wies die Klage ab, da der Kläger über erhebliches Vermögen im Sinn des Gesetzes verfügt. Erhebliches Vermögen liege vor, wenn dem Antragsteller zugemutet werden kann, die Mietbelastung aus seinem vorhandenen Vermögen zu bestreiten. Derzeit gilt eine Vermögensgrenze von rund 80.000,00 €. Das Vermögen des Klägers überschreitet diese Grenze. Er verfügt nicht nur über ein Kapitalvermögen von rund 66.000,00 €, sondern auch über - gegenüber der Behörde nicht angegebene - Gesellschaftsanteile an einer GmbH im Wert von mindestens 18.000,00 €. Im Übrigen hat er auch eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von rund 187.000,00 € und ein 10.000 m² großes Gewerbegrundstück verschwiegen. Dieses Grundstück hat der Kläger damals für umgerechnet rund 330.000,00 € erworben, und er hat nicht den Nachweis für seine Behauptung erbracht, dass es inzwischen wohl keinerlei Wert mehr aufweist.