Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen
Berlin. Die Kosten für eine Kindergartenfahrt muss ein Hartz IV-Empfänger selbst übernehmen. So entschied das Sozialgericht Berlin am 14. April 2010 (AZ: S 39 AS 9775/10 ER).
Der fünfjährige Antragsteller lebt mit vier Geschwistern und den Eltern von ca. 1.900,00 € Hartz IV zuzüglich 888,00 € Kindergeld. Er besucht eine private Kita. Im Mai 2010 soll eine fünftägige Reise der Kita-Vorschulgruppe in ein Ferienheim in Brandenburg stattfinden, die 121,00 € kostet. Das Jobcenter lehnte eine Kostenübernahme ab.
In einer Eilentscheidung bestätigte das Sozialgericht Berlin diese Entscheidung und lehnte den Antrag des Hartz IV-Empfängers ab. Für einen Zuschuss des Jobcenters gibt es – anders als für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen – keine Rechtsgrundlage. Kindergartenfahrten sind von diesen Regelungen nicht erfasst. Es besteht auch kein Anspruch aufgrund der Härtefallrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, denn es geht nicht um einen laufenden besonderen Bedarf, sondern um einen einmaligen. Ein Darlehen kommt ebenfalls nicht in Betracht, denn der Betrag kann durch Umschichtung aus den bereits gewährten Leistungen aufgebracht werden. Da die Reise seit einem Jahr geplant gewesen ist, hätten die Kosten dafür angespart werden können.