Tierbegräbnis im Wald verboten

Berlin. Tierhalter hegen immer wieder den Wunsch nach einer würdigen Bestattung von Haustieren. So verständlich dabei der Wunsch ist, von einem über Jahre lieb gewonnenen Tier in Würde Abschied zu nehmen, darf darüber nicht vergessen werden, dass auch der Umgang mit toten Tieren die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen erfordert. So dürfen Tierhalter einen verstorbenen Schützling nicht einfach im Wald bestatten. Das ist grundsätzlich verboten. Aber auch das Begraben im eigenen Garten ist längst nicht überall in Deutschland erlaubt.


Eine Tierbestattung des Lieblings auf dem eigenen Grund sollte nicht in Eigenregie vorgenommen werden. Man sollte sich zuvor an die zuständigen Behörden wenden oder ein erfahrenes Tierbestattungsunternehmen beauftragen. Ansonsten riskiert man unter Umständen sogar ein Bußgeld. Die zuständige Behörde ist häufig das Veterinär- oder das Ordnungsamt. Sollte dort – beispielsweise am Wochenende – niemand erreichbar sein, bietet es sich auch an, die Polizei zu kontaktieren.

Die Behörden legen dann nicht nur fest, ob überhaupt auf dem Grundstück bestattet werden darf, sondern auch den speziellen Begräbnisort. Der zuständige Mitarbeiter kennt auch Vorschriften zum Beispiel zur Tiefe des Grabes: In der Regel wird eine Tiefe von mindestens 50 Zentimetern vorgeschrieben. Dies vor dem Hintergrund, dass nach Rechtslage ein totes Tier – zumindest potenziell – ein (seuchen-) gefährlicher Gegenstand ist. Außerdem ist davon auszugehen, dass eine Bestattung nur mit einem Mindestabstand zu öffentlichen Wegen und Plätzen sowie außerhalb von Wasserschutzgebieten erlaubt ist. Es spielt auch eine Rolle, um welche Tierart es sich handelt.