Videoanlage an Haustür nur mit Zustimmung aller Eigentümer
Köln/Berlin. Wer seine Besucher mit einer Videoanlage an der Klingel überprüfen will, benötigt das Einverständnis aller Eigentümer des Hauses. Eine solche Anlage verletzt das Persönlichkeitsrecht der Mitbewohner. Zudem ist die Installation einer derartigen Anlage eine bauliche Veränderung, der ebenfalls alle zustimmen müssen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Mai 2007 (AZ: 16 Wx 13/07) hervor.
In einem Haus wurde eine Videoanlage installiert. Sie ermöglicht die Beobachtung des Eingangsbereichs des Hauses in den ersten drei Minuten nach dem Klingeln. Andere Wohnungseigentümer verlangten die Beseitigung.
Zu Recht, wie das Gericht feststellte. Der Einbau einer solchen Anlage ist in jedem Fall eine bauliche Veränderung, der die Eigentümergemeinschaft zustimmen muss. Zudem wird mit der Anlage – wenn auch nur drei Minuten – der gesamte Eingangsbereich überwacht. Dies stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Mit der Anlage kann schließlich jederzeit durch weitere Geräte der Eingangsbereich über eine längere Zeit beobachtet werden, ohne dass die Miteigentümer dies erfahren würden. Die Anlage muss daher beseitigt werden