Dienstunfall nur im Dienst
Neustadt/Berlin. Erleidet ein Polizeibeamter im Dienst, etwa bei einem Einsatz im Wald, einen Zeckenbiss, kann ein Dienstunfall vorliegen. Es muss aber sicher feststehen, dass dies während der Dienstzeit geschah. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 19. Juli 2010 (AZ: 6 K 542/10.NW).
Ein Polizeibeamter erhielt den Auftrag, einen Autobahnparkplatz mit angrenzendem Wald mit zum Teil zwei bis drei Meter hohen Büschen nach Betäubungsmitteln zu durchsuchen. Die Absuchaktion dauerte von etwa zwei Uhr bis halb fünf. Gegen elf Uhr stellte er fest, dass sich eine Zecke an seinem linken Oberschenkel festgebissen hatte. Diese ließ er noch am selben Tag von seinem Hausarzt entfernen.
Seinen Antrag auf Anerkennung des Zeckenbisses als Dienstunfall lehnte sein Arbeitgeber ab. Es steht nicht fest, dass die Zecke den Polizisten während des dienstlichen Einsatzes und nicht schon vorher in seiner Freizeit befallen hat. Außerdem besteht in seinem Fall kein berufsbedingt gesteigertes Risiko eines Zeckenbisses. Der Polizeibeamte hielt dagegen, dass die Zecke ihn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit während des Einsatzes gebissen hat. Vor Dienstbeginn hat er keine Zecke an seinem Körper festgestellt und in den Tagen vor dem Einsatz hat er sich nicht in der freien Natur aufgehalten. Sein Arzt hat in einem Attest bestätigt, dass es sich um einen frischen Zeckenbiss gehandelt hat.
Die Richter wiesen die Klage des Beamten jedoch ab. Grundsätzlich kann zwar ein Zeckenbiss als Dienstunfall anerkannt werden, dies setzt aber unter anderem voraus, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Zecke den Beamten während des Dienstes befallen hat. Es ist bekannt, dass Zecken einige Zeit auf der Haut oder in der Kleidung bleiben könnten ohne zuzubeißen. Der Kläger hat eingeräumt, sich an den Tagen vor dem Einsatz auf der Terrasse des elterlichen Gartens aufgehalten zu haben. Er kann sich den Zeckenbiss also auch dort zugezogen haben. Die Zeitangaben des Hausarztes schlössen nicht aus, dass die Zecke schon vor Beginn des Einsatzes zugebissen hat.