Keine voreilige Versicherungszahlung bei Leasingautos

 

Nürnberg/Berlin (DAV). Kfz-Haftpflichtversicherungen müssen vor einer Zahlung die genauen Eigentumsverhältnisse prüfen. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am 05. Januar 2023 (AZ: 2 O 6786/21), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert. Diese Entscheidung ist besonders relevant, da bei geleasten oder finanzierten Autos die Eigentumsfrage eine große Rolle spielt.

In diesem Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch nach einem Unfall. Die Leasinggeberin wollte Kosten für Reparaturen und für den Wertverlust des BMW erstattet bekommen. Die Versicherung hatte jedoch bereits an eine dritte Firma gezahlt, und zwar auf Anweisung eines Leasingnehmers, der gar nicht dazu berechtigt war. Es stellte sich heraus, dass dieser Leasingnehmer nie wirklich das Auto besessen hatte. Das Gericht machte deutlich, dass eine KfZ-Versicherung sich nicht auf Zahlungen berufen können, die sie ohne gründliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse geleistet habe. Sie müssen aktiv klären, wem das Fahrzeug tatsächlich gehört, bevor sie Ansprüche reguliere.

Für Leasinggeber und Autofahrer bedeutet das Urteil eine wichtige Absicherung: Versicherungen müssen im Schadensfall genau prüfen, an wen sie zahlen. Dies schützt die Rechte der Eigentümer und verhindert, dass Gelder fälschlicherweise ausgezahlt werden. 

Informationen: www.verkehrsrecht.de