Pferderennen sind nicht gemeinnützig

München/Berlin. Auch Trabrennen, die ein gemeinnütziger Verein veranstaltet, können steuerpflichtig sein. Damit entschied sich der Bundesfinanzhof nicht nur gegen die Auffassung von Trabrennvereinen, sondern auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltungen. Pferderennen sind vor allem sportliche Veranstaltungen und damit ein beliebtes Freizeitvergnügen, heißt es in dem Urteil vom 22. April 2009 (AZ: I R 15/07).


Ein wegen Förderung der Tierzucht gemeinnütziger und deshalb steuerbefreiter Verein hat Trabrennen veranstaltet. Er vertritt die Auffassung, dass solche Pferderennen gemeinnützig und somit steuerbefreit sind. Trabrennen sind als Leistungsprüfung für die Zucht unerlässlich. Auch das Tierzuchtgesetz sieht derartige Prüfungen vor. Es handelt sich daher um reine züchterische Veranstaltungen, die als so genannter Zweckbetrieb ebenfalls steuerbefreit sind.

Das höchste deutsche Finanzgericht hat sich dem nicht angeschlossen. Pferderennen unterscheiden sich nicht wesentlich von anderen Sportveranstaltungen, wie Fußballspielen, Boxveranstaltungen oder etwa Auto- und Radrennen. Gleichwohl sind derartige Veranstaltungen steuerpflichtig. Hinsichtlich der Leistungsprüfung der Pferde führte das Gericht aus, dass derartige Prüfungen auch ohne zahlendes Publikum abgehalten werden könnten. Schon aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen gibt es keinen Anlass, den Pferdesport zu begünstigen.

Damit haben sich die Richter auch gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltungen entschieden. Es ist allerdings anzunehmen, dass zumindest für die Vergangenheit ein gewisser Vertrauensschutz gewährt werden wird, also bereits durchgeführte Veranstaltungen nicht steuerpflichtig sind.