Versorgungsausgleich trotz Straftat
Bamberg/Berlin (DAV). Ein Versorgungsausgleich kann auch dann durchgeführt werden, wenn ein Ehepartner durch eine Straftat des anderen ausgleichspflichtig geworden ist. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 08. August 2022 (AZ: 7 UF 99/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Bei der Scheidung wehrte sich die Ehefrau gegen die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Sie war der Meinung, ihr Mann hätte erheblich höhere Anwartschaften beim Landesamt für Finanzen, wäre er nicht straffällig geworden. Dadurch sei sie ausgleichspflichtig geworden. Ihrem Mann müsse bewusst gewesen sein, dass er sie durch sein Verhalten massiv schädige.
Ihr Mann hatte als Beamter jahrelang systematisch Akten und Aktenteile versteckt und sie so der Bearbeitung entzogen. 2013 wurde er zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Er wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Das Gericht lehnte einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs ab. Es konnte nicht erkennen, dass der Mann die Straftaten (auch) beging, um seine Frau in irgendeiner Form zu benachteiligen, auch weil sich das Ehepaar erst einige Jahre später trennte.
Die Richter hätten seinerzeit festgestellt, dass das Fehlverhalten des Manns mindestens zum Teil krankheitsbedingt gewesen sei. Berücksichtige man dies, widerspreche die Durchführung des Versorgungsausgleichs keineswegs dem gesetzlichen Grundgedanken. Die Frau sei an der negativen Karriereentwicklung ihres Mannes genauso beteiligt, wie sie von einer positiven Entwicklung seiner beruflichen Laufbahn profitiert hätte.