Stammeshochzeit kann auch in Deutschland gültig sein

Hamm /Berlin (DAV). Eine nach einem traditionellen Stammesritus geschlossene Ehe kann unter Umständen gültig sein. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm am 01. Februar 2022 (AZ: 15 W 142/21) hin.

Der Mann, deutscher Staatsangehöriger, beabsichtigte zu heiraten. Beim Standesamt gab er an, vor Jahren in Nigeria geheiratet zu haben. Er habe sich aber von einem Rechtsanwalt beraten lassen und halte diese Heirat für ungültig. 

Der Mann erklärte zuerst, in Nigerias größter Stadt Lagos standesamtlich geheiratet zu haben, er besitze jedoch keine Unterlagen darüber. Später behauptete er, im Rahmen einer Stammeshochzeit geheiratet zu haben. Diese sogenannte Traditionelle Heirat habe keine Rechtswirkungen. 

Angesichts der widersprüchlichen und lückenhaften Angaben des Manns konnte das Standesamt den Sachverhalt nicht aufklären. Es wandte sich an das Gericht mit der Frage, ob es die Anmeldung der Eheschließung beurkunden müsse. 

Das verneinten die Richter. Sie kamen wie das Standesamt zu dem Ergebnis, dass bei dem Mann ein so genanntes Ehehindernis bestehe. Es sei ihm nicht gelungen, die Zweifel am Bestehen einer Doppelehe auszuräumen. 

Auch eine traditionell geschlossene Ehe (customary marriage) könne ein Ehehindernis darstellen. „...eine solche Ehe kann als wirksam anzusehen sein, wenn einem der beiden Ehepartner durch die Nichtanerkennung substanzielles Unrecht zugefügt würde“. Das jedoch könnte man nicht feststellen. Nachforschungen seien nicht erfolgversprechend, da Name und Adresse der Frau unbekannt seien.

Information: www.dav-familienrecht.de