Auch nach der Trennung gilt ‚Geschenkt ist geschenkt‘

Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Auch wenn eine Beziehung mit heftigem Streit endete, hat ein Ex-Partner deswegen keinen Anspruch auf die Rückgabe von Geschenken – seien diese auch kostbar. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12.10.2022 (AZ: 17 U 125/21) macht die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Das Paar war rund eineinhalb Jahre zusammen. Der Mann schenkte seiner Freundin in dieser Zeit nicht nur ein Paar Diamantohrringe, sondern überließ ihr auch eine American Express Platinum Zweitkarte. Im Zuge einer turbulenten Trennung erstattete die Frau Anzeige gegen ihren Ex-Partner wegen Sachbeschädigung. Es wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen. Der Mann forderte Geld und Ohrringe zurück.

Vor Gericht hatte er keinen Erfolg. Er habe nicht beweisen können, dass es sich bei der Überlassung der Kreditkarte um ein Darlehen gehandelt habe. Er habe sich darüber hinaus auf „aufaddierende Schenkungen“ berufen. Um aber eine Schenkung zu widerrufen, müsse grober Undank nachweisbar sein. Der liege jedoch nicht bereits dann vor, wenn ein Partner die nichteheliche Lebensgemeinschaft verlasse. Mit dem Ende einer solchen Beziehung müsse man jederzeit rechnen.

Der Beschenkte müsse sich einer Verfehlung von gewisser Schwere schuldig gemacht haben. Seine Verfehlung müsse eine Gesinnung zeigen, die in erheblichen Maße die angemessene Dankbarkeit vermissen lasse. Eine solche undankbare Einstellung konnte das Gericht jedoch nicht erkennen. Es sei zu berücksichtigen, dass die Geschenke zu einem luxuriösen und eher konsumorientierten Lebensstil gehörten. Beide Partner seien finanziell gut gestellt.

Information: www.dav-familienrecht.de