Elternstreit: Entscheidung über Notbetreuung in der Schule „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“
Aachen/Berlin (DAV). Streiten sich die Eltern darüber, ob das Kind an der coronabedingten schulischen Notbetreuung teilnimmt, kann das Gericht die Entscheidung darüber auf einen Elternteil übertragen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Aachen am 15. Mai 2020 (AZ: 220 F 136/20).
Die Eltern leben getrennt und teilen sich das Sorgerecht. Die beiden Söhne leben bei der Mutter. Diese meldete sie zur schulischen Notbetreuung an, die eine erweiterte Präsenzbeschulung während der Pandemie ermöglicht. Der Vater war jedoch strikt dagegen.
Das Gericht übertrug der Mutter die alleinige Entscheidungskompetenz in der Frage. Normalerweise sei eine zusätzliche Betreuung eine Alltagsfrage, die der betreuende Elternteil alleine entscheiden kann. Angesichts der aufgrund von Corona veränderten Bedingungen in der Schule und der Ablehnung des Vaters habe die Frage allerdings ein deutlich höheres Gewicht bekommen und sei eine „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“. In einem solchen Fall kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen.
Die Übertragung der Entscheidung auf die Mutter solle „die schulische Förderung und Anleitung der Kinder in bestmöglicher Form“ sicherstellen. Die Notbetreuung sei der elterlichen Betreuung vorzuziehen. Die Kinder erhielten so trotz eingeschränkten Schulbetriebs Förderung und Beaufsichtigung. Darüber hinaus habe die Mutter eine Präsenzpflicht an ihrem Arbeitsplatz.