Schlüssel im Wertfach sicher genug aufbewahrt
Ahrensburg/Berlin. Ein Mieter verletzt seine ihm gegenüber dem Vermieter obliegende Obhutspflicht nicht, wenn er im Rahmen eines Klinikaufenthaltes seine Hausschlüssel dort in einem verschließbaren Wertfach aufbewahrt. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts Ahrensburg vom 25. Juni 2010 (AZ: 47 C 1171/09) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins.
Der Bewohner einer Mietwohnung musste sich einem Klinikaufenthalt unterziehen. Seine Wohnungsschlüssel verwahrte er zusammen mit seinen Papieren in einem abschließbaren Wertfach im Zimmerschrank auf. Das Fach wurde aufgebrochen und der Schlüssel gestohlen. Der Vermieter tauschte daraufhin die Schließanlage in dem Wohnhaus aus. Von dem Mieter verlangte er Schadensersatz.
Ohne Erfolg. Ein Mieter ist zwar grundsätzlich verpflichtet, alles zu unterlassen, wodurch an dem Mietobjekt Schaden entstehen kann. Hierzu zählt auch die sichere Aufbewahrung der Haus- und Wohnungsschlüssel, auch während eines Krankenhausaufenthaltes. Der Mieter hat aber, so die Richter, mit der Nutzung des Wertfaches in der Klinik seiner Verpflichtung Rechnung getragen. Eine besondere Prüfung des Wertfachs auf Einbruchsicherheit ist nicht erforderlich gewesen.