Mieter haben Anspruch auf zusätzliche Haustürschlüssel

Mainz/Berlin. Sind die Briefkästen im Hausflur angebracht, können die Mieter zusätzliche Haustürschlüssel für den Briefträger und den Zeitungsboten verlangen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtgerichts Mainz vom 3. Juli 2007 (AZ: 80 C 96/07.


Für den Post- und den Zeitungsboten verlangte ein Mieter zwei zusätzliche Haustürschlüssel. Der Vermieter verweigerte dies mit der Begründung, den Mieter könne die Post und die Zeitung auch anders erreichen. Im Übrigen würde es die Unsicherheit im Haus erhöhen, wenn Schlüssel an andere Personen abgegeben würden.

Das Gericht verpflichtete den Vermieter aber zur Herausgabe. Es gehöre zum „normalen Gebrauch“ einer Wohnung, dass den Mieter die Post und die Tageszeitung in seinem Briefkasten zeitnah erreichen. Dies könne auch nicht dadurch gewährleistet werden, dass die Post- und Zeitungsboten wahllos irgendwo klingeln, in der Hoffnung, jemand werde schon öffnen. Der Vermieter könne aber, um die Sicherheit nicht zu gefährden, verlangen, dass ihm die Empfänger der zusätzlichen Schlüssel namentlich benannt werden.