Eigentümer müssen Vermietung an Touristen zustimmen
Berlin. Wird eine Eigentumswohnung gewerblich an ständig wechselnde Touristen vermietet, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Mit einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Mai 2007 (AZ: 24 W 276/06) wurde einem Eigentümer diese Art der Weitervermietung untersagt.
In dem Fall vermietete ein Eigentümer seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gewerbsmäßig an Berlin-Touristen. Eine Erlaubnis durch die Eigentümergemeinschaft hierzu hatte er nicht.
Die Miteigentümer konnten diese Nutzung vom Gericht erfolgreich untersagen lassen. Vermiete jemand seine Eigentumswohnung an Touristen, entspreche dies nicht der typischen Nutzung als „Wohnung“. Durch die ständig wechselnden Touristen werde die Anonymität zwischen den Nachbarn erhöht und das Sicherheitsgefühl der anderen Eigentümer verringert. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Berlin-Besucher weniger auf die Interessen der Hausgemeinschaft und das gemeinsame Eigentum Rücksicht nähmen als normale Bewohner.