Bei drohendem Jobverlust nicht immer Fahrverbot
Berlin. In besonders einschneidenden Fällen kann wegen beruflicher Nachteile vom Regelfahrverbot abgesehen werden. Mit diesem Beschluss vom 14. Dezember 2005 (AZ: - 3 Ss Owi 1396/05 -) bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel.
Ein Autofahrer war wegen einer am 18. Juli 2003 fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt worden. Das in solchen Fällen normalerweise vorgesehene Fahrverbot wurde aber nicht verhängt. Auf Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde die Sache an das Amtsgericht Wunsiedel zurückgewiesen, das in seinem erneuten Urteil nach umfassender Beweiserhebung zwar die Geldbuße erhöhte, jedoch wiederum von einem Fahrverbot absah. Das aufgrund der erneuten Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zuständige OLG Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.
Obwohl der Autofahrer wiederholte Geschwindigkeitsverstöße begangen hatte, konnte nach Auffassung des Gerichts von der Verhängung des Regelfahrverbots ausnahmsweise abgesehen werden. Da der betroffene Autofahrer bei Verlust seines Führerscheins mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen musste, stelle dieser Umstand eine erhebliche, eine Ausnahme rechtfertigende Härte für ihn dar. In diesem speziellen Fall hatte das Amtsgericht bereits eine umfassende Beweisaufnahme erhoben, die diese Folgen bestätigte. Das OLG Bamberg führte aus, dass die Indizwirkung der Regelfahrverbote nicht ausnahmslos bestehe.