Radfahren: Hindernisse überfahren auf eigene Verantwortung

München/Berlin. Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selbst für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. Oktober 2007 (AZ: 232 C 7920/07).


Eine Radfahrerin fuhr auf einem Radweg in Richtung Innenstadt. An einer Stelle lag ein Schlauch, der einen Hydranten mit einem abgestellten Spülwagen verband, quer über dem Radweg. Der Schlauch gehörte einem Kanal- und Sanierungsunternehmen, das dort Kanalarbeiten ausführte. Als die Frau über das Hindernis fuhr, stürzte sie und verletzte sich. Auch das Rad wurde beschädigt. Die Frau wollte ihren Schaden ersetzt bekommen. Sie argumentierte, dass die Firma ihre Versicherungspflicht verletzt hat, da sie kein Warnsignal aufgestellt hat. Das Unternehmen weigerte sich: Schlauch und Baustelle sind gut sichtbar gewesen.

Dem stimmte der Richter zu. Der Schlauch ist deutlich zu sehen gewesen, darüber hinaus sind am Spülwagen Arbeiter in Warnwesten tätig gewesen. Allen zusammen ist deutlich als Baustelle zu erkennen gewesen. Die Radfahrerin hätte ihre Fahrweise anpassen, entsprechend vorsichtig fahren und vor dem Schlauch absteigen müssen.