Hamburg/Berlin (DAV). Wer ohne zwingenden Grund stark abbremst, haftet bei einem Unfall zu großen Teilen. Dies entschied das Landgericht Hamburg am 23. September 2022 (AZ: 331 O 134/21), informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Autofahrer überholte einen Sattelzug und bremste stark nach dem Einscheren auf die rechte Fahrspur ohne einen zwingenden Grund. Diese Bremsung führte zu einem Auffahrunfall mit einem nachfolgenden Fahrzeug. Die Klägerin machte geltend, der Unfall sei allein durch die unvermittelte und grundlose Vollbremsung des Beklagten verursacht worden. Der Beklagte hingegen argumentierte, er habe verkehrsbedingt gebremst und durch ein Blockieren der Räder nicht beschleunigen können. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte zu 70 Prozent haften müsse, da er ohne zwingenden Grund stark abgebremst hatte. Obwohl der Autofahrer behauptete, er habe lediglich sei aufgrund eines Fahrzeugdefekts so stark gebremst, sah das Gericht eine überwiegende Haftungsquote von 70 Prozent zu seinen Lasten als gerechtfertigt an. Ein Fahrzeug, dessen Bremsen auf einer Bundesautobahn versagen, stelle eine extrem hohe Betriebsgefahr dar.
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