Keine Paketlieferung an Nachbarn ohne Einwilligung
Berlin (DAA). Anwaltauskunft.de berichtet über eine Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde „Agencia Española de Protección de Datos“ (AEPD), die in einem Fall von Paketzustellung urteilte. Nach dieser Entscheidung vom 3. November 2022 verstößt die Lieferung eines Pakets an einen Nachbarn ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Paketzustellungsfirma UPS wurde zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt.
Die Entscheidung beruhte auf der Beschwerde eines Empfängers, der etwas beim MediaMarkt bestellt hatte. Sein Paket wurde ohne seine vorherige Zustimmung an einen Nachbarn geliefert. Dieser Fall wirft grundlegende Fragen über die Balance zwischen dem Wunsch nach Effizienz und Bequemlichkeit in der Paketzustellung und den Datenschutzrechten der Verbraucher auf.
Die AEPD entschied, dass UPS, die das Paket lieferte, gegen die DSGVO verstoßen hatte (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 32). Die AEPD verhängte gegen UPS eine Geldbuße von 70.000 Euro.
In der Entscheidungsfindung argumentierte die AEPD, dass UPS nicht genügend Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe, um die unrechtmäßige Weitergabe personenbezogener Daten seiner Kunden zu verhindern. Darüber hinaus habe UPS gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit verstoßen, indem sie das Paket ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers an den Nachbarn lieferte.
Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb von Paketzustelldiensten und den Onlinehandel haben. Es hebt die Notwendigkeit hervor, dass Zustelldienste und Handelsunternehmen sicherstellen müssen, dass sie bei der Lieferung von Paketen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig einhalten.
Der Bundesverband Paket und Express Logistik (BIEK) berichtet, dass allein im Jahr 2021 in Deutschland rund 4,51 Milliarden Paketsendungen versandt wurden. Angesichts dieses enormen Volumens und der Praxis, dass ein beträchtlicher Anteil der Pakete bei Nachbarn der ursprünglichen Empfänger abgegeben wird, könnte es ein Risiko von datenschutzrechtlichen Verstößen geben. In Zeiten wachsender Sensibilisierung für Datenschutzthemen könnte die Bereitschaft der Bevölkerung steigen, gegen vermeintliche oder tatsächliche Verstöße vorzugehen.
Angesichts dieser Entwicklung rät die Deutsche Anwaltauskunft Kunden, im Zweifel die von Zustellfirmen angebotenen einfachen und individualisierbare Lösungen für alternative Lieferanweisungen anzunehmen. Durch klare Anweisungen wissen Paketzusteller sofort, ob und bei welchem Nachbarn sie ein Paket abgeben dürfen.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de