Ellwangen/Berlin (DAV). Ein Handyverstoß im Straßenverkehr, kombiniert mit aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber der Polizei, kann zu einer Verdoppelung des regulären Bußgeldes führen. Dies entscheid das Amtsgericht Ellwangen am 14. April 2023 (AZ: 7 OWi 36 Js 5096/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Der Betroffene, der einen Abschlepp- und Pannendienst betreibt, wurde von einer Polizeistreife erwischt, als er während der Fahrt sein Smartphone benutzte. Er wurde von der Polizei angehalten und reagierte feindselig, zudem bezeichnete er den Handyverstoß als „Kleinigkeit“. Weiterhin drohte er den Polizeibeamten damit, nie wieder für die Polizei Fahrzeuge abzuschleppen und hinterfragte deren Prioritäten. Zusätzlich schlug er aus Wut mit der flachen Hand auf die Motorhaube des Polizeifahrzeugs. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen aufgrund seiner vorschriftswidrigen Benutzung eines elektronischen Gerätes während der Fahrt zu einer Geldbuße von 200 Euro, obwohl die reguläre Geldbuße für einen solchen Verstoß nur 100 Euro beträgt. Das Gericht begründete diese Erhöhung mit dem aggressiven Verhalten und der fehlenden Einsicht des Betroffenen.
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