Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat mir durch Urkunde vom 15.03.2015 gestattet, die Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
zu führen. Ich berate Sie umfassend, kompetent und schnell in allen Rechtsfragen rund um das Gesellschaftsrecht, insbesondere bei Gründungen, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen in Bezug auf Personen- und Kapitalgesellschaften.
Eingeschlossen ist das Stiftungsrecht sowie Nachfolgeregelungen bei kleinen und mittleren Unternehmen.