Verfahren - Warum Frau am Steuer doch besser ist ;-)
Jetzt sind wir die falsche Abfahrt rausgefahren, sage ich zu meiner Frau, die uns heute Morgen nach Hause kutschiert. Wohin soll ich jetzt? fragt sie mich. Ach fahr doch einfach die Straße runter, da kannst Du bestimmt irgendwo wenden. Keine 200 Meter weiter, an der nächsten Ampel, ordnet sie sich links ein, es ist grün und mit einem eleganten „U-Turn“ befinden wir uns auf der Gegenfahrbahn wieder in Richtung Autobahn.
Ich merke, daß sie aufatmet. Und dann ist da der orangene Blitz. Oh, sag ich, hier ist 50, du bist offensichtlich zu schnell. Ja, sagt sie erschrocken, beinahe 70. Und das am 3. Mai 2014, lache ich, Du bist wohl jetzt eine der ersten Temposünderinnen nach der neuen Bußgeldregelung. Neue Regelung? fragt sie, während sie die korrekte Auffahrt auf die Autobahn nimmt. Ja, mit dem 01. Mai 2014 ist das gesamte Bußgeldsystem bei Verkehrsverstößen neu geordnet worden. Punkte gibt es nur noch bei verkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstößen.
Also bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – Witzig, wirft sie ein – bei zu geringem Abstand, fahre ich ungerührt fort, oder beim Handy-Telefonieren während der Fahrt. Teilweise sind die Geldbußen drastisch erhöht worden. Auch das Punktesystem ist neu geordnet. Es gibt nur noch 1, 2 oder 3 Punkte – bisher gab es für besonders schwere Verstöße bis zu 7 Punkten – allerdings wird man statt bisher bei 18 Punkten jetzt schon bei 8 Punkten den Führerschein los und muß dann, will man ihn zurück haben, zum Idiotentest. Puh, stöhnt meine Frau, willst Du nicht lieber weiterfahren?
Nein, antworte ich, mach Du man. Wenn Du jetzt einen Punkt bekommen solltest, dann ist der nach zweieinhalb Jahren auf jeden Fall wieder gelöscht. Das ist auch neu. Bis jetzt werden Punkte zwar auch nach 2 Jahren gelöscht, allerdings blieben sie bestehen, wenn neue Punkte dazu gekommen sind. Schöner Trost, sagt sie zerknirscht und tritt auf das Gaspedal.