Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Oktoberfestzeit: Mit Betrunkenen auf den Straßen ist zu rechnen

Berlin/München. Autofahrer müssen in der Umgebung von Volksfesten ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Bei einem Unfall mit Betrunkenen können sie sonst zur Mithaftung verurteilt werden. Während des Oktoberfestes sind stets eine Menge Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten. Dies entschied das Amtsgericht München am 15. Mai 2009 (AZ: 331 C 22085/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete überhaupt. Nicht unbedingt deshalb, weil die Regelungen so sehr kompliziert wären, sondern weil das Arbeitsrecht ständig im Fluß ist und es wenig sogenanntes "geschriebenes" Recht (Gesetze) gibt.

Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts erfolgt in weiten Teilen vielmehr durch sogenanntes Richterrecht, also durch Urteile der Arbeitsgerichte. Diese zu kennen und in ihrer Bedeutung einzuordnen, zeichnet den Arbeitsrechtspezialisten aus.

Günter Schmaler - Fachanwalt für Arbeitsrecht aus 26721 Emden (Ostfriesland)Deshalb gibt es auch den Fachanwalt für Arbeitsrecht, ein geprüfter Spezialist auf diesem Fachgebiet. Dieser Titel wird nach einer geprüften theoretischen Ausbildung und dem Nachweis von der Rechtsanwaltskammer verliehen, dass man im Fachgebiet weit über dem Durchschnitt praktisch tätig ist. Der Fachanwalt muss sich zudem laufend fortbilden und dies der Kammer jährlich nachweisen. Der im Arbeitsrecht tätige Anwalt kann nur erfolgreich tätig sein, wenn er ständig auf dem Laufenden ist und die Rechtsprechung der Gerichte kontinuierlich verfolgt und sich fortbildet.

Das Arbeitsrecht umfasst das individuelle Arbeitsrecht, also die Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber z.B. über eine Kündigung, Lohn, Urlaub, Überstunden, Versetzung, Eingruppierung, betriebliche Altersversorgung usw. Daneben gibt es das kollektive Arbeitsrecht. Hiermit sind Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsräten sowie Tarifvertragsparteien untereinander gemeint. Hier geht es um Betriebsvereinbarungen, Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Kündigungen und anderen betrieblichen Entscheidungen (Mitbestimmungsrecht), Betriebsratswahlen, Streikrechte usw.

Rechtsanwalt Günter Schmaler ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl auf der Arbeitnehmerseite, als auch auf der Arbeitgeberseite und dort ebenso im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht seit über 20 Jahren tätig.