Wahlrecht

Begrenzte Wahl bei Studienfachwechsel

Bautzen/Berlin. Wer sein Studienfach wechseln möchte, kann das neue Studium in einem höheren Semester beginnen, wenn er Vorkenntnisse aus dem alten Studium mitbringt. Der Nachweis über diese Vorkenntnisse wird durch einen so genannten Anrechnungsbescheid erbracht. Entspricht hiernach aber das 3. Fachsemester den Fähigkeiten des Studenten, kann er sich nicht für das 2. Fachsemester einschreiben, wenn die Einschreibungsverordnung der Universität ein solches Wahlrecht nicht vorsieht. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. April 2009 (AZ: 2 B 309/09).

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