Selbstbestimmungsrecht
BGH vertagt Entscheidung über Selbstbestimmungsrecht am Lebensende
Berlin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über das Selbstbestimmungsrecht von Patienten und Pflegebedürftigen verhandelt. Dabei ging es um die grundsätzliche Entscheidung zu Rechtsfragen des Abbruchs und der Unterbrechung der Behandlung eines unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten. Eine abschließende Entscheidung ist auf den 25. Juni 2010 vertagt worden. Anwälte raten zur Durchsetzung eigenen Willens dringend dazu, eine eigene, individuelle Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht zu errichten.
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