Auskunftsrecht
Auskunftsrecht auch bei „vergessenen“ Sparbüchern
Frankfurt a. M./ Berlin. Banken müssen Auskunft auch über das Guthaben von „vergessenen“ Sparbüchern erteilen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 16. Februar 2011 (AZ: 19 U 180/10) und gab einem Kläger Recht, der erst durch den Tod seines Vaters in den Besitz des Sparbuches gekommen war, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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