Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Bei Reisekrankenversicherung auf den versicherten Zeitraum achten
Coburg/Berlin. Wer verreist, sollte prüfen, für welchen Zeitraum er im Ausland krankenversichert ist. Viele Auslands- bzw. Reisekrankenversicherungen decken nur einen Auslandsurlaub von sechs Wochen ab. Wird der Reisende allerdings während dieser sechs Wochen krank, muss die Auslandskrankenversicherung auch die entstehenden Kosten über die sechs Wochen hinaus erstatten, solange der Reisende nicht transportfähig ist. So entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil vom 08. Mai 2008 (AZ: 32 S 11/08).
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"Ihr Recht in guten Händen" ist das Motto des Rechtsanwalts und Notars Günter Schmaler aus 26721 Emden. Günter Schmaler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und betreut und berät Sie u. a. bei folgenden rechtlichen Problemen:
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