Verkehrsrecht

Radfahren: Hindernisse überfahren auf eigene Verantwortung

München/Berlin. Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selbst für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. Oktober 2007 (AZ: 232 C 7920/07).

Weiterlesen: Radfahren: Hindernisse überfahren auf eigene Verantwortung

Privatparkplatz: Kein Ersatz für Standgebühren bei freiem anderem Stellplatz

Erkelenz/Berlin. Wenn ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück ein falsch parkendes Fahrzeug berechtigterweise abschleppen lässt, kommen möglicherweise Kosten auf ihn zu. Die Standgebühr beim Abschleppunternehmen muss ihm nur dann ersetzt werden, wenn das Auto nicht auf einen freien Stellplatz versetzt werden konnte. Die „reinen“ Abschleppkosten müssen jedoch in jedem Fall ersetzt werden. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 16. Januar 2007 (AZ: 6 C 446/06).

Weiterlesen: Privatparkplatz: Kein Ersatz für Standgebühren bei freiem anderem Stellplatz

Pflicht zur Benutzung verschiedener Münzen bei Parkscheinautomaten

Berlin. Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ - 3 Ss Owi 576/05) hervor.

Weiterlesen: Pflicht zur Benutzung verschiedener Münzen bei Parkscheinautomaten

Notorisches Falschparken kann den Führerschein kosten

Berlin. Auch auf Verstöße gegen Parkvorschriften können Punkte in Flensburg folgen. Wer über 18 Punkte gesammelt hat, muss den Führerschein abgeben. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2006 (AZ - 16 B 2137/05 -).

Weiterlesen: Notorisches Falschparken kann den Führerschein kosten

Mithaftung bei unbeleuchtet abgestelltem Anhänger

Berlin. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Anhänger abstellt muss ihn beleuchten. Sonst haftet er bei einem Auffahrunfall für den entstandenen Schaden mit. Und zwar selbst dann, wenn eine Straßenlaterne in der Nähe den Anhänger beleuchtet hat. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Eschwege vom 13. Oktober 2006 (AZ: - 2 C 772/06 (10)).

Weiterlesen: Mithaftung bei unbeleuchtet abgestelltem Anhänger

Linksabbieger muss vorsichtig sein - Schadensersatz auch für schnellen Gegenverkehr

Berlin. Autofahrer müssen beim Linksabbiegen aufpassen. Sonst droht die Schadensersatzpflicht, und diese selbst dann, wenn der Gegenverkehr zu schnell gefahren ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Plön vom 14. Dezember 2005 (AZ - 2 C 1197/04 -) hervor.

Weiterlesen: Linksabbieger muss vorsichtig sein - Schadensersatz auch für schnellen Gegenverkehr

Kollision eines Radfahrers mit auf Gehweg geparktem Motorroller: Rollerfahrer muss nicht haften

Nürnberg-Fürth/Berlin. Kollidiert ein Radfahrer wegen eines geplatzten Reifens mit einem unerlaubt auf dem Gehweg abgestellten Motorroller, muss der Halter des Rollers nicht haften. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Juli 2007 (AZ. 2722/07).

Weiterlesen: Kollision eines Radfahrers mit auf Gehweg geparktem Motorroller: Rollerfahrer muss nicht haften

Kleine Schlaglöcher zulässig

Berlin. Eine Straße mit geringer Bedeutung für den Verkehr muss nicht von kleineren Löchern im Straßenbelag freigehalten werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn vom 25. September 2006 (AZ - 1 U 175/06 -) hervor.

Weiterlesen: Kleine Schlaglöcher zulässig

Kinder müssen nur in Gefahrensituationen an die Hand genommen werden

Berlin. Kinder müssen von ihren Eltern auf Gehwegen nur in besonderen Gefahrensituationen an die Hand genommen werden. Läuft eine Mutter ihrem Kind auf eine befahrene Straße nach, ohne auf herannahende Autos zu achten, handelt es sich um einen Schutzreflex, der kein Mitverschulden begründet. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juli 2006 hervor (Aktenzeichen: 4 U 239/05 - 132 -).

Weiterlesen: Kinder müssen nur in Gefahrensituationen an die Hand genommen werden

Keine Vorfahrt auf Verteilerfahrbahnen

Köln/Berlin. Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2006 (AZ: 14 U 10/06) hervor.

Weiterlesen: Keine Vorfahrt auf Verteilerfahrbahnen