Sozialrecht
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge
Halle/Berlin. Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt am 7. Oktober 2010 (AZ: L 10 KR 17/06), wie die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.
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Gericht: Tango ist Kunst
Berlin. Das Sozialgericht Reutlingen hat in einem Urteil vom 18. Februar 2003 (AZ: S 5 KR 1755/02) entschieden, dass es sich bei der Darstellung und Lehre des Tango Argentino um Kunst gemäß des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) handelt. Insbesondere finden auf der Tango Argentino in ungleich höherem Maße die Merkmale des Kunstbegriffs Anwendung als beispielsweise bei der Darbietung eines rheinischen Büttenredners, die auch als Kunst gilt.
Ersatz der Unterkunftskosten auch nach nicht genehmigtem Umzug
Dortmund/Berlin. Ein notwendiger Umzug eines Hartz-IV-Beziehers in eine teurere Wohnung kann auch ohne behördliche Genehmigung zulässig sein. Ein wichtiger Grund muss aber dafür vorliegen. So entschied das Sozialgericht Dortmund am 26. Oktober 2010 (AZ: S 31 AS 317/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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Blicke aus Pflegeheimen dulden
Berlin. Ein Anwohner eines Pflegeheims muss die Blicke der Bewohner in seinen Garten und die Wohnung dulden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. März 2007 (AZ. 14 U 43/06) hervor. Er kann nicht auf eine Entschädigung hoffen.
Beratungshilfe im Sozialrecht: Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Rechtsuchender Beratungshilfe erhält, um mit einem Anwalt gegen die Kürzung des Arbeitslosengelds II vorzugehen.
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Austausch einer defekten Heizanlage bei ALG II-Bezug erstattungsfähig
Leipzig/Berlin. Muss die Heizanlage eines Eigenheims ausgetauscht werden, sind die Kosten für unter bestimmten Umständen für einen Eigentümer, der Arbeitslosengeld bezieht, als sog. „Erhaltungsaufwand“ von den Behörden zu unterstützen. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 28. November 2006 (AZ: S 19 AS 1714/06 ER) hervor.
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