Berlin (DAA). Die Weihnachtszeit bringt nicht nur festliche Stimmung, sondern auch verschiedene rechtliche Aspekte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert zu Urlaub, Erreichbarkeit und Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer während der Festtage. Urlaub zu Weihnachten und „zwischen den Jahren“: Wer hat Vorrang? Ist der Urlaub bereits beantragt, kann dieser aus zwei Gründen abgelehnt werden: „Wenn die Wünsche der Kollegen miteinander kollidieren, muss der Chef für eine gerechte Verteilung des Urlaubs sorgen“, sagt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. In vielen Unternehmen hätten beispielsweise Mütter und Väter sowie ältere Arbeitnehmer Vorrang. Ein anderer Grund könne durch den Betrieb selbst vorliegen – etwa, wenn die Zeit zwischen den Jahren durch besonders viel Firmenaktivität gekennzeichnet ist. Müssen Arbeitnehmer:innen im Weihnachtsurlaub erreichbar sein? „Wer frei hat, muss für seinen Arbeitgeber nicht erreichbar sein – weder per E-Mail noch per Telefon“, so der Rechtsanwalt. Ausnahmen gelten bei Berufen, in denen eine Rufbereitschaft vorgesehen ist – zum Beispiel bei Ärzten. Bei ihnen kann es zu den beruflichen Pflichten gehören, teilweise auch in der Freizeit erreichbar zu sein. Darf Weihnachtsgeld einfach gestrichen werden? Ein allgemeiner Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. „Arbeitnehmer:innen sollten überprüfen, ob eine Regelung bezüglich Weihnachts-Sonderzahlungen in ihrem Arbeitsvertrag besteht“, erklärt Walentowski. Sei das nicht der Fall, könne man eventuell in der Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag fündig werden. Wer jedoch in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos Weihnachtsgeld erhielt, habe einen Anspruch auf erneute Zahlung – „durch die Zahlungen in den Vorjahren wurde dem Arbeitnehmer der Eindruck vermittelt, dass er auch in Zukunft mit dem zusätzlichen Geld rechnen kann.“ Diese sogenannte „betriebliche Übung“ würde dann einen Anspruch begründen. Bei Streit um das Weihnachtsgeld hilft anwaltlicher Rat, zu finden unter: www.anwaltauskunft.de Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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