Medizinrecht
Für Schönheit muss man blechen
- Wirtschaftliche Aufklärungspflicht vor Schönheitsoperation -
Berlin. Informiert der Arzt vor einer Schönheitsoperation den Patienten nicht darüber, dass die Kosten der Operation nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, erwächst daraus kein Schadensersatzanspruch des Patienten wegen Verletzung der wirtschaftlichen Informationspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vom 09. April 2002 (AZ 14 U 90/01) hervor.
Entzug der Approbation wegen sexuellen Missbrauchs
Mannheim/Berlin. Wird ein psychologischer Psychotherapeut wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt, verliert er auch seine Approbation. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 16. Juni 2010 (AZ: 9 S 2530/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
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Eine späte Arztrechnung
München/Berlin. Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst mit Erstellung einer Gebührenrechnung nach den Vorschriften der ärztlichen Gebührenordnung fällig. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts München vom 28. September 2010 (AZ: 213 C 18634/10) informieren die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.